Geschäftsbedingungen

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Angebot, Anwendbarkeit

Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, die sich aus dem vorliegenden Vertrag oder aus weiteren Verträgen in der Zukunft oder aus irgendeinem anderen Grund ergeben; sie gelten auch bereits bei der Auftragserteilung durch den Käufer/Mieter. Ergänzende und abweichende Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen sind nur verbindlich, wenn wir sie mit dem Käufer/Mieter schriftlich vereinbart haben und dann nur für den Vertrag, für den sie getroffen wurden. Ansonsten bleiben die nachfolgenden Bedingungen in Kraft. Aufträge bzw. Bestellungen, die von unseren Vermittlern oder unseren Mitarbeitern angenommen werden, gelten erst dann als angenommen, wenn unsere schriftliche Bestätigung erhalten wurde. Von der Gegenpartei geltend gemachte allgemeine Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich abgelehnt. Für Schäden, die durch eventuelle Fehler oder unrichtige Angaben in Preisangaben, Angeboten oder Auftragsbestätigungen entstehen, haften wir nicht. Sofern die Gegenpartei uns nicht ausdrücklich schriftlich darauf hinweist, wird davon ausgegangen, dass sie mit unseren Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden ist. Bei Verkauf ab Lager gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

Preis

Die angegebenen Preise gelten für die Lieferung ab Lager. Die Angebote verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere behördliche Abgaben. Änderungen bei den Arbeitslöhnen oder den Einstandspreisen von Materialien, die unmittelbar im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung aufgewendet oder verbraucht werden und die mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss eintreten, sind nicht im Preis enthalten und können von uns ohne weiteren Aufschlag weitergegeben werden. Angegebene Preise sind nur dann verbindlich, wenn deren Absicht unverkennbar ist. In allen anderen Fällen dienen sie als unverbindliche Preisangabe.

Lieferung

Die Angaben von Lieferzeiten/Lieferfristen in Angeboten, Bestätigungen und/oder Verträgen erfolgen nach bestem Wissen und werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Eine Lieferung gilt grundsätzlich als erfolgt, sobald die Ware unser Lager verlassen hat. Eine erhebliche Überschreitung der Lieferfrist/Lieferzeit kann den Käufer/Mieter dazu berechtigen, eine Entschädigung bis maximal in Höhe des für die vereinbarte Leistung berechneten Rechnungsbetrages ohne Mehrwertsteuer zu verlangen. Der Käufer/Mieter ist jedoch nicht berechtigt, die Ware oder deren Bezahlung zu verweigern oder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.

Zahlung

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, kann die Rechnungsstellung erfolgen, sobald die vom Lieferanten zu erbringende Leistung erbracht ist oder der Kunde mit der Abnahme in Verzug gerät. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in der vom Lieferanten vernünftigerweise vorgesehenen Weise erfolgen. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, muss die Zahlung ohne Skonto und ohne Aufrechnung erfolgen. Ab dem Fälligkeitsdatum sind wir ungeachtet der sofortigen Fälligkeit des ausstehenden Betrags berechtigt, beginnend mit dem Tag des Fristablaufs auf den nicht bezahlten Betrag Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu berechnen, wobei ein angefangener Monat als voller Monat berechnet wird. Wir sind zudem dazu berechtigt, vom Käufer/Mieter neben dem Kaufpreis und den darauf anfallenden Zinsen zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Kosten alle angemessenen Inkasso- oder sonstigen Rechtsverfolgungskosten zu fordern, eingeschlossen sind alle von einem unabhängigen Sachverständigen berechneten Kosten. Der Lieferant ist berechtigt, diese Kosten pauschal mit 15 % des geschuldeten Betrages, mindestens aber mit 250 € zu berechnen. Wenn wir die Insolvenz des Käufers beantragen, haftet dieser neben der Hauptsumme, den Zinsen und den außergerichtlichen Kosten auch für die Kosten des Insolvenzantrags. Kommt der Käufer/Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, sind wir berechtigt, alle bei uns laufenden Bestellungen des betreffenden Käufers/Mieters auszusetzen oder zu stornieren, wobei weitere Lieferungen ausschließlich gegen Barzahlung erfolgen werden.

Eigentumsübertragung, Gewährung/Übertragung

An den Käufer gelieferte Waren, ob verarbeitet oder unverarbeitet, bleiben unser Eigentum, und alle zu gewährenden oder zu übertragenden Rechte verbleiben auch im Falle der Zahlungseinstellung oder des Konkurses solange bei uns, bis der Käufer die Gegenleistung, die er aufgrund des mit uns geschlossenen Vertrages für die Lieferung von Waren oder für damit zusammenhängende Dienstleistungen schuldet, vollständig erbracht hat. Solange der Mieter/Käufer uns nicht alle gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen vollständig bezahlt hat, bleiben die Waren zu Kosten und Risiko des Mieters/Käufers unser Eigentum. Solange die vollständige Zahlung an uns nicht erfolgt ist, ist der Käufer nicht berechtigt, die von uns gelieferte Ware zu verpfänden oder das Eigentum zu übertragen. Kommt der Mieter/Käufer einer Verpflichtung aus dem mit uns geschlossenen Vertrag nicht nach, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen, und den Vertrag auch ohne gerichtliches Verfahren und unbeschadet etwaiger Rechte auf Schadenersatz oder Entschädigung, entgangenen Gewinn und Zinsen aufzulösen. Der Käufer/Mieter verzichtet auf alle Rechte, den Vertrag gemäß Artikel 266 Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs oder anderer gesetzlichen Bestimmungen aufzulösen.

(Transport)-Risiko

Alle Waren und Materialien werden ab dem Zeitpunkt, da sie unser Lager verlassen, auf Gefahr des Käufers/Mieters transportiert, selbst dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Käufer/Mieter haftet für alle Schäden (z. B. Transport-, Brand-, Wasserschäden, Diebstahl oder Unterschlagung), die die Waren während des Transports erleiden.

Gewährleistung und Haftung

Für Mängel, die innerhalb eines Rechtsverhältnisses auftreten, auf das diese Bedingungen Anwendung finden (einschließlich unerlaubter Handlung), übernimmt der Lieferant nur eine beschränkte Haftung und Gewährleistungsverpflichtung wie folgt: a. Die Haftung für Mängel ist begrenzt auf Vermögensschäden infolge von Tod, Körperverletzung oder Wertminderung aufgrund von Sachbeschädigung und auf den Geldwert und höchstens bis zu dem Rechnungsbetrag, den wir mit dem Käufer/Mieter für die von uns zu erbringende Leistung vereinbart haben, und nur insoweit, wie der betreffende Schaden durch ein Verschulden entstanden ist, das uns oder Personen, für die wir haften müssen, zuzurechnen ist. b. Von uns zur Verfügung gestellte Gegenstände, die sich als mangelhaft erweisen, ohne dass dies auf Ursachen zurückzuführen ist, die der Käufer/Mieter zu vertreten hat, werden von uns kostenlos repariert oder ersetzt. Erweisen sich die von uns erbrachten Leistungen als mangelhaft, wird der Lieferant die betreffenden Leistungen trotzdem kostenlos und ordnungsgemäß erbringen. Bis zur Zahlung des Kaufpreises bleiben die ersetzten Waren oder Teile unser Eigentum. Der Mieter/Käufer muss dafür Sorge tragen, dass auf den Plätzen und/oder auf der abgegrenzten Fläche, an denen von uns oder von durch uns beauftragte (juristische) Personen zur Erfüllung des Vertrags Materialien beladen und entladen werden, ein Mindestabstand von vier Metern eingehalten wird. Ungeachtet der Bestimmungen unter a und b schließen wir die Haftung, einschließlich jeglicher Erstattung von Kosten, Schäden und Zinsen für Schäden am Eigentum des Mieters/Käufers oder Dritter aus, die darauf zurückzuführen sind, dass die Bestimmungen im vorstehenden Satz nicht eingehalten werden. Ungeachtet der Bestimmungen unter a und b schließen wir die Haftung, einschließlich jeglicher Erstattung von Kosten, Schäden und Zinsen für Schäden am Eigentum des Mieters/Käufers oder Dritter aus, die direkt oder indirekt durch das Entladen oder Beladen der von uns gelieferten Güter entstehen. Die vorstehend unter a und b genannten Verpflichtungen gelten nur, wenn der Käufer/Mieter uns den jeweiligen Mangel nach dessen Entdeckung innerhalb einer angemessenen Frist angezeigt hat. Sofern nichts anderes vereinbart ist, endet die Gewährleistungspflicht gemäß Punkt b) drei Monate nach dem Tag der Lieferung der betreffenden Waren. Der Käufer/Mieter kann keine Ansprüche gegen uns geltend machen, wenn wir dadurch mehr Leistungen erbringen müssten, als in dieser Klausel vorgesehen ist. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch zugunsten aller (juristischen) Personen, die wir im Rechtsverhältnis zum Käufer/Mieter einsetzen. Der Käufer/Mieter wird uns von allen Ansprüchen Dritter aufgrund von Schäden freistellen, die nach diesen allgemeinen Vertragsbedingungen in der Verantwortung des Käufers/Mieters bleiben, wenn der betreffende Dritte einen Anspruch gegen den Käufer/Mieter geltend macht. Der Käufer/Mieter wird uns für allen Kosten, Verluste und Ansprüchen schadlos halten, die sich für uns als unmittelbare Folge von Ansprüchen Dritter gegen uns aufgrund von Vorfällen, Handlungen oder Unterlassungen ergeben könnten, für die wir gemäß diesen Bedingungen gegenüber dem Auftraggeber nicht haftbar sind.

Höhere Gewalt

Wenn Umstände eintreten, die eine Erfüllung der Verpflichtung der Parteien, wie es im normalen Verlauf des betreffenden Geschäfts erwartet werden darf, in einem solchen Maße erschweren, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Parteien die betreffende Verpflichtung eingegangen wären, hätten diese Umstände beim Eingehen dieser Verpflichtung vorgelegen, werden wir nach eigenem Ermessen von unseren Verpflichtungen entbunden, ohne dass wir zur Zahlung von Schadenersatz oder zur Leistung einer Garantie verpflichtet sind.

Streitigkeiten

Für alle Vereinbarungen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, gilt niederländisches Recht. Als Wohnsitz der Parteien gilt der Sitz unseres Unternehmens. Für alle Streitigkeiten, die sich aus den zwischen uns und dem Käufer/Mieter geschlossenen Verträgen ergeben, erklären die Parteien für die Beilegung dieser Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Roermond als vereinbart.

Anwendbares Recht

Für alle Angelegenheiten, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, gilt ausschließlich niederländisches Recht, das für das Königreich Niederlande in Europa Anwendung findet. Sind eine oder mehrere Bestimmungen eines zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses nichtig, so sind die Parteien an möglichst gleichwertige Regelungen gebunden, die nicht als nichtig angesehen werden.

Schlussbestimmung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezwecken eine angemessene Gestaltung der Rechtsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Sofern Umstände eintreten, unter denen diese Bedingungen oder eine ihrer Bestimmungen zu unangemessenen Ergebnissen führen könnten, finden diese Bedingungen in diesem Umfang keine Anwendung.

Allgemeine Miet-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind bei der Handelskammer in Waalwijk hinterlegt.